Hallstattgräber an der A 5

Archäolgische Funde aus der Eisenzeit

In der Gemarkung Niederursel konnte ein bisher unbekanntes Gräberfeld der Hallstattzeit entdeckt werden. In der Grabkammer eines Hügelgrabs wurde eine Frau mit kostbarem Trachtschmuck und Geschirrbeigaben beigesetzt.

Die Frankfurter Bodendenkmalpflege arbeitet im Baugenehmigungsverfahren. Dabei werden Stellungnahmen zum eventuellen Bestand von archäologischen Denkmälern formuliert und gegebenenfalls mit denkmalrechtlichen Bedingungen versehen.

Dies geschah auch im Vorfeld der großen Straßenbaumaßnahme „Riederwaldtunnel“, aus dem Bereich des Tunnelbauwerks waren und sind jedoch keine archäologischen Funde und Befunde bekannt.
Die hier vorgenommenen erheblichen Erdarbeiten hatten jedoch Auswirkungen auf Bodendenkmäler an ganz anderer Stelle, was nicht vorauszusehen war. Der Erdaushub wurde nämlich zum Bau eines Lärmschutzwalls in Niederursel verwendet, der auf der Ostseite der Autobahn A5 auf einer Länge von rund 680 m aufgeschüttet werden sollte.

Lärmschutzwälle werden grundsätzlich nicht auf einem bestehenden Oberboden errichtet, der Humus wird stattdessen abgetragen und der darunterliegende anstehende Boden freigelegt. Je nach Güte wird dieser verfestigt, ebenso der Aushub. Es handelt sich also um erhebliche Erdarbeiten, und in diesem Bereich sind durch Feldbegehungen und Altfunde beim Bau der Reichsautobahn zahlreiche Fundstellen bekannt.

Auf den bereits freigelegten Flächen konnte Rolf Skrypzak (Grabungstechniker, Denkmalamt Frankfurt) neben eisenzeitlichen Siedlungsgruben auch Gräber der Eisenzeit erkennen.
Es handelt sich um ein bisher unbekanntes Hallstatt-Gräberfeld mit einer bemerkenswerten Ausstattung. Hervorzuheben ist Grab St. 25, ein Frauengrab. Aufgrund einer ehemaligen Überhügelung, die heute verloren ist, liegen die Befunde nur knapp unter der modernen Oberfläche. Die Tote wurde in gestreckter Rückenlage in nordsüdlicher Ausrichtung mit dem Kopf im Süden beerdigt. Die Verstorbene ist im östlichen Teil der Grabkammer niedergelegt worden und trägt offenbar ihre Tracht.

Ihre beiden Arme sind mit Bronzearmringen geschmückt, die mit Petschaftenden und Strichgruppen verziert sind. Die Frau trägt außerdem an beiden Beinen bronzene Fußringe mit glatten Enden, die ebenfalls mit Strichgruppen verziert sind.

Im Kopfbereich fanden sich weitere Bronzeblechreste sowie Bernstein- und Glasperlen, wodurch sich eine gehobene Schmuckausstattung nachweisen lässt.
Der Frau wurden weiterhin zahlreiche Tongefäße als Beigaben ins Grab gestellt. Neben drei Schalen standen auch zwei Trankgefäße an der westlichen Grabwand, die, wie es offenbar der Bestattungsritus vorgibt, jeweils einen kleinen Trinkbecher enthielten. Während die meisten Geschirrbeigaben durch den Erddruck beschädigt werden, können die kleinen und kompakten Trinkbecher häufig unversehrt geborgen werden.

Aufgrund der fragilen und kleinteiligen Schmuckausstattung war eine Blockbergung des Kopfbereichs notwendig. In diesem Zusammenhang ließ die archäologische Denkmalpflege erstmals eine mittels computertomografischer Aufnahmen generierte dreidimensionale Ansicht des Erdblocks mit den Fundstücken errechnen. Die einzelnen Objekte sind dabei deutlich voneinander zu unterscheiden und können bereits vor der Restaurierung einzeln angesprochen und von verschiedenen Seiten virtuell betrachtet werden.

Zeitlich kann der Befund in die ältere vorrömische Eisenzeit eingeordnet werden und gehört aufgrund der Ausstattung, vorbehaltlich einer abschließenden wissenschaftlichen Bearbeitung, in die Stufe Hallstatt D. Damit wurde in einer Zeit um 650 bis 450 v. Chr. in der heutigen Gemarkung Niederursel ein eisenzeitlicher Friedhof angelegt; wo die zugehörige Siedlung liegt, ist zur Zeit (noch) nicht bekannt.

Andrea Hampel

 

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Grab Stelle 25:
Die Verstorbene ist im östlichen Teil der Grabkammer
niedergelegt worden und trägt offenbar ihre Tracht.

© Denkmalamt Frankfurt

Im Kopfbereich des Grabes fanden sich Bronzeblechreste
sowie Bernstein- und Glasperlen.

© Denkmalamt Frankfurt

Computertomografische Aufnahme der Blockbergung.
© Denkmalamt Frankfurt

 

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